E

Elektrischer Schlag

Im Alltag haben wir es mit zahlreichen Elektrogeräten zu tun: Kaffeemaschine, Schreibtischlampe, Radio usw. Normalerweise ist der Umgang mit diesen Geräten völlig ungefährlich, bisweilen kommt es aber doch zu elektrischen Unfällen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen erfordern. 80 % derartiger Stromunfälle ereignen sich mit Geräten oder Einrichtungen mit einer Netzspannung von 230 Volt; sie zählen zu den Niederspannungsunfällen (bis 1 000 Volt) – Ursachen hierfür sind z. B. defekte Geräte, unsachgemäße Anwendung, Spielereien oder Reparaturen von „Hobbyelektrikern“.

Hochspannungsunfälle (über 1 000 Volt) ereignen sich meist durch Missachtung von Warnhinweisen oder Sicherheitsvorschriften, z. B. wenn Hochspannungsmasten oder Eisenbahnwaggons erklettert werden. Die Hauptgefahren eines Stromunfalls sind neben inneren und äußeren Verbrennungen („Strommarken“) Muskelkrämpfe, Störung der Herztätigkeit sowie Schäden an Gehirn und Nervensystem.

In allen Feuchträumen (Küche, Badezimmer usw.) sollten Sie im Umgang mit Elektrogeräten immer vorsichtig sein. Denn Wasser ist ein elektrischer Leiter! Deshalb sollten Sie in der Badewanne nie einen Föhn verwenden.

Maßnahmen

Hat sich der Stromunfall an einem defekten Gerät ereignet, muss sofort der Stromkreis unterbrochen werden, indem Sie den Netzstecker aus der Steckdose ziehen. Wenn dies nicht möglich ist, schalten Sie die Sicherung des Stromkreises aus (im Sicherungskasten).

Berühren Sie einen unter Strom stehenden Menschen niemals mit der Hand solange Strom fließen kann, Sie stehen sonst selbst unter Strom!

Wenn Sie die Stromquelle nicht ausschalten können, versuchen Sie, diese mit einem trockenen, nicht leitenden Gegenstand (Besenstiel oder Gummistiefel) vom Betroffenen wegzuschieben. Stellen Sie sich dabei auf einen nicht leitenden Gegenstand (trockenes Brett oder dicke Zeitung). „Klebt“ der Betroffene an der Stromquelle, hilft manchmal ein Fußtritt mit einem (trockenen) Schuh oder Gummistiefel, um ihn von der Stromquelle zu trennen.

Bei Unfällen im Hochspannungsbereich muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zur Spannungsquelle eingehalten werden, da der Strom sonst in Form eines Lichtbogens auf die sich nähernde Person überspringt. Alarmieren Sie so schnell wie möglich den Rettungsdienst; die Rettung des Verunglückten erfolgt ausschließlich durch Fachpersonal.

Vorsorge: FI-Schalter. Zum Schutz vor „elektrischen Schlägen“ sind moderne Gebäude mit Fehlerstromschutzschaltern (FI-Schaltern) ausgestattet. Der FI-Schalter vergleicht die Stärke vom hinfließenden mit der vom zurückfließenden Strom. Wenn Strom fehlgeleitet ist (Fehlerstrom), z. B. wenn er durch einen Menschen fließt, registriert das der FI-Schalter und unterbricht sofort die Stromversorgung – jedoch erst, wenn der fehlgeleitete Strom einen festgelegten Wert erreicht. FI-Schalter garantieren also keine absolute Sicherheit. Beim Berühren eines defekten, spannungsführenden Geräts oder einer defekten Leitung kann u. U. der Wert des Fehlerstroms noch nicht ausreichen, um das Abschalten des FI-Schalters auszulösen. Dann bekommen Sie trotz des FI-Schalters einen elektrischen Schlag.

Unsanierte Altbauten haben keine FI-Schalter daher empfiehlt es sich, pauschal jeden Kontakt mit dem häuslichen 230-Volt-Stromnetz zu meiden, da Lebensgefahr besteht.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler

Erfrierungen

Bei einer Erfrierung kommt es durch Kälteeinwirkung zur Gewebeschädigung eines Körperteils. Ursache ist die durch die Kälteeinwirkung bedingte mangelnde Durchblutung. Auch wenn Erfrierungen in der heutigen Zeit selten sind, sollte man lange Aufenthalte in kalten Gewässern, längere Skifahrten und Bergwanderungen bei Schnee und Eis nicht unterschätzen. Das Gefährliche an einer Erfrierung ist, dass dabei Körperteile unwiderruflich absterben können. Durch unzureichende Kleidung sind vor allem periphere Körperteile wie Ohren, Nase, Hände, Finger, Zehen und Füße bedroht. Besonders gefährdet sind natürlich Säuglinge und Kleinkinder, aber auch stark alkoholisierte Menschen und solche, die ihre Situation nicht richtig einschätzen können.

Bei Säuglingen und kleinen Kindern kommen lokale Erfrierungen oft dadurch zustande, dass beim Tragen oder auf dem Fahrradsitz z. B. die Hose hochrutscht und der Knöchel dem Wind ausgesetzt ist.

Nicht mit der Erfrierung zu verwechseln ist die Unterkühlung, die den gesamten Körper betrifft; damit ist ein Absinken der Körperkerntemperatur auf unter 35 °C verbunden.

Erfrierungen teilt man in drei Schwere- oder Tiefengrade ein:

  • Anzeichen und Beschwerden einer Erfrierung 1. Grades sind blasse, kühle und gefühllose Haut sowie stechende Schmerzen. An den Füßen kommt häufig ein „Gefühl zu kleiner Schuhe“ hinzu. Nach Wiedererwärmung sind die Hautstellen gerötet, jucken oder schmerzen.
  • Eine Erfrierung 2. Grades wird oft erst nach der Wiedererwärmung sichtbar: Die Haut ist stark geschwollen und hat eine blaurote oder weißgraue Färbung. Hinzu kommt eine rasche Blasenbildung. Zerreißen die Blasen, tritt Gewebeflüssigkeit aus. Es besteht Infektionsgefahr, da Bakterien über die offene Wundfläche eindringen können.
  • Bei der Erfrierung 3. Grades ist das Gewebe abgestorben. Die betroffenen Hautpartien färben sich nach dem Auftauen lederartig-blauschwarz und bleiben gefühllos. Es bilden sich mit Blut gefüllte Blasen.

Maßnahmen

Bei Erfrierungen 1. Grades müssen die betroffenen Stellen zügig erwärmt werden. Dabei sollte es zu keiner weiteren Kälteeinwirkung kommen, da ein wiederholter Wechsel von warm und kalt das Gewebe zusätzlich (stark) schädigt. Öffnen oder entfernen Sie eng anliegende oder nasse Kleidung und Schuhe und decken Sie den Betroffenen mit Decken oder anderen wärmenden Materialien zu. Verabreichen Sie heiße, gezuckerte, nicht alkoholische Getränke. Versuchen Sie, erfrorene Körperteile durch eigene Körperteile zu erwärmen (z. B. Hände in die Achselhöhlen stecken) und den Betroffenen dazu zu bringen, sich zu bewegen. Geeignet ist auch ein halbstündiges Wasserbad mit einer Temperatur von 38–42° C und einem antibakteriellen Zusatz (Octenidin, Jod oder Polyhexanid).

Bei Erfrierungen 2. Grades sollten die erfrorenen Stellen desinfiziert und mit einem trockenen Verband – z.B. mit Brandwundenpäckchen – verbunden werden. Außerdem gilt: Geschlossene Blasen nicht aufstechen, da sie so besser abheilen können. Offene Blasen abtragen, um eine Infektion zu verhindern.

Bei Erfrierungen 3. Grades rufen Sie sofort den Notarzt oder fahren Sie den Betroffenen in die Klinik, oder – wenn möglich – direkt in ein Verbrennungszentrum.

Gefährlich ist das Abreiben der Körperstellen mit Schnee oder das Auftauen durch Feuer oder trockene Hitze (Heizung, Herdplatte). Unterkühlte Körperteile sind gefühllos und es drohen schwere Verbrennungen.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler

Ertrinken

Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache von Kindern. Gründe sind mangelnde Beaufsichtigung von Nichtschwimmern und die Panikreaktion von Kleinkindern, die plötzlich in „tieferes“ Wasser geraten. Erwachsene hingegen unterschätzen in offenen Gewässern oft Gefahren wie Strömungen oder Strudel – vor allem unter Alkoholeinfluss. Auch im Wasser plötzlich auftretende Herzinfarkte gehen oft dem Tod durch Ertrinken voraus.

Maßnahmen

Hilferufe oder panisches Umherpaddeln im Wasser sind – auch im städtischen Schwimmbad – ernst zu nehmen. Alarmieren Sie auf jeden Fall sofort den Bademeister oder die Strandwacht. Sind Sie in der Situation alleine und fühlen Sie sich dazu in der Lage, versuchen Sie den Ertrinkenden so schnell wie möglich aus dem Wasser zu holen.

Ist der Gerettete noch bei Bewusstsein, so entfernen Sie die nasse Kleidung und rubbeln ihn vorsichtig trocken. Decken Sie ihn zu und flößen ihm warme Getränke ein. Ist der Betroffene bewusstlos, bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage. Wenn Sie einen Atem- und Kreislaufstillstand feststellen, beginnen Sie unverzüglich mit der Wiederbelebung und setzen einen Notruf ab.

Die Annahme, dass bei Ertrinkungsopfern zuerst das Wasser aus der Lunge gepumpt werden muss, ist unsinnig. Wasser dringt in kurzer Zeit weder in die Lunge, noch kann es dort schnell wieder herausgepumpt werden. Auch würde die Zeitspanne des lebensbedrohlichen Sauerstoffmangels nur unnötig verlängert.

Ertrinkende, die noch bei Bewusstsein sind, reagieren bei Rettungsversuchen oft panisch, indem sie sich fest an die Rettungsperson klammern und durch ihr Gewicht den Helfer am Schwimmen hindern oder mit unter Wasser ziehen. Bevor Sie sich selbst ins Wasser begeben, versuchen Sie deshalb immer, zuerst ein Rettungsboot oder weitere Helfer zu alarmieren.

Geben Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen auf keinen Fall frühzeitig auf. Beim Ertrinken im kalten Wasser ist eine Wiederbelebung auch bis zu 60 Minuten nach dem Unfall noch sinnvoll, da sich der Sauerstoffbedarf des Gehirns durch eine starke Unterkühlung auf ein Minimum verringert.

Der Notarzt ist immer zu rufen, auch wenn ein Beinahe-Ertrunkener nach kurzer Reanimation wieder atmet und das Bewusstsein wiedererlangt. Die Situation kann sich noch Stunden später – besonders bei Ertrinkungsunfällen im Salzwasser – durch in die Lunge gelangtes (Salz-)Wasser erneut verschlimmern.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler